Seit 2007 gelten erhebliche steuerliche Erleichterungen für die Gründung gemeinnütziger Stiftungen und für Spenden an diese sowie andere gemeinnützige Organisationen. Auch das Stiftungsrecht ist seit einigen Jahren bundesweit reformiert und viele Bundesländer haben die Gründung von rechtsfähigen Stiftungen deutlich erleichtert. Die stetig steigende Anzahl von Stiftungen in Deutschland zeigt die wachsende Bedeutung des Stiftungswesens, insbesondere der gemeinnützigen Stiftungen nicht nur als Instrument öffentlichen Engagements, sondern auch als Instrument der Vermögensnachfolgegestaltung. BRIDGES Kanzlei Wigand berät auch hier in enger Zusammenarbeit mit der Deutsche Stiftungsagentur GmbH bundesweit in allen Fragen rund um Stiftungen und übernimmt für den Stifter alle Gründungsformalitäten. Besonderes Augenmerk richten wir dabei auf die individuellen Vorstellungen des Stifters, die wir mit ihm ausführlich besprechen und in der Stiftungsverfassung auf Dauer verankern. Hierbei pflegen wir stets engen Kontakt zu den Stiftungsaufsichtsbehörden der Länder und den zuständigen Finanzbehörden. Wir sind aber nicht nur für Stifter tätig, sondern auch für Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen (Non-profit-Organisationen), die wir umfassend bei Organisation und Management, aber auch bei Umstrukturierungen, beraten.
Häufig fällt es Stiftern schwer, nach der Gründung einer Stiftung ein effektives Stiftungsmanagement aufzubauen und sich mit den zahlreichen stiftungsrechtlichen und steuerlichen Managementvorgaben zurecht zu finden. Dies gilt auch für andere gemeinnützige Organisationen. Deshalb begleiten wir gemeinsam mit der Deutsche Stiftungsagentur GmbH unsere Mandanten auch über das Gründungsstadium einer Stiftung oder eines Vereins hinaus bei deren Verwaltung. Wir nehmen hierbei auch Verwaltungsfunktionen wahr und beraten bei allen Fundraising-Aktivitäten. Gerne stellen wir selbst oder über die Deutsche Stiftungsagentur GmbH auch logistische Kapazitäten (z.B. Buchhaltung) zur Verfügung und stellen geeignete Kontakte zu anderen gemeinnützigen Organisationen oder deren Verbänden her.
Das Management einer gemeinnützigen Stiftung hat eine Vielzahl schwieriger steuerlicher Vorgaben im Hinblick auf das Sammeln von Spenden und die Verfügung über Stiftungsmittel einzuhalten und unterscheidet sich daher von dem Management eines Wirtschaftsunternehmens. Verstöße gegen die steuerlichen Vorgaben können – auch rückwirkend – den Verlust der Gemeinnützigkeit, enorme Steuernachzahlungen sowie in der Folge auch Haftungsrisiken für Stiftungsvorstände mit sich bringen. Wir beraten unsere Mandanten sowie ihre Stiftungen an dieser schwierigen Schnittstelle und können hierbei auf unsere Kontakte zu den zuständigen Finanzbehörden zurückgreifen.
Für Mandanten, für die die Gründung einer eigenen rechtsfähigen Stiftung nicht in Betracht kommt, die aber trotzdem mit ihrem Vermögen eigene gemeinnützige Zwecke verfolgen wollen, übernimmt die mit uns kooperierende Deutsche Stiftungsagentur GmbH zuverlässig und gewissenhaft die treuhänderische Verwaltung des gewidmeten Vermögens im Rahmen von unselbständigen Stiftungen entsprechend den Wünschen und Weisungen unserer Mandanten. Auch von Todes wegen, d.h. nach einem Erbfall aufgrund letztwilliger Verfügung, übernimmt die mit uns verbundene Deutsche Nachlass GmbH & Co. KG diese Aufgabe als Testamentsvollstrecker oder in dessen Auftrag.