Die Testamentsgestaltung hat im privaten Bereich eine mindestens ebenso große Bedeutung wie bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Schon durch geschickte testamentarische Vermögensverteilung lassen sich beispielsweise erhebliche Erbschaftsteuerbeträge sparen. Existenzielle Bedeutung hat die Testamentsgestaltung vor allem dort, wo es um die Versorgung des Ehepartners oder anderer Angehöriger geht. Nicht zuletzt ist ein kluges Testament der Schlüssel zum Erhalt des Familienfriedens und des Familienvermögens. Unsere langjährige Erfahrung – auch in streitigen Erbauseinandersetzungen – d.h. die tiefgehende Kenntnis der Problemstellungen aus allen denkbaren Blickrichtungen, versetzt uns in die Lage, mit unseren Mandanten eine dauerhaft und allseits akzeptierte Nachlassregelung zu erarbeiten.
Gesetzliche Pflichtteilsansprüche naher “enterbter” Angehöriger spielen in der Praxis eine große Rolle. Ihre Bedeutung wächst in dem Maße, in dem die Zahl “diversifizierter” Familienverhältnisse (“meine Kinder – Deine Kinder”) zunimmt. Die in Geld auszuzahlenden Pflichtteilsansprüche gefährden nicht selten die Versorgung und die wirtschaftliche Existenz des Erben. Da Pflichtteilsansprüche nur selten völlig auszuschließen sind, gilt es, langfristige Strategien zu ihrer Minimierung oder gar Vermeidung zu erarbeiten und durch rechtliche Gestaltungen und Vermögensumschichtungen umzusetzen. Auch hierbei hilft uns unsere jahrelange Erfahrung bei der Abwehr, aber auch bei der (notfalls auch gerichtlichen) Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Die frühzeitige Übergabe von Vermögen an die nächste Generation ist ein wesentlicher Bestandteil auch der privaten Erbschaftsteuerplanung. Hierbei die Versorgung des Vermögensinhabers im Alter und die Risiken in der persönlichen und beruflichen Entwicklung der nachfolgenden Generation nicht aus den Augen zu verlieren, ist Prämisse unserer Beratung.
Zur umfassenden Vermögensnachfolgeplanung von BRIDGES Kanzlei Wigand gehört auch die umfassende Steuerplanung, nicht nur im betrieblichen, sondern auch im privaten Bereich. Einkommensteuer- und Erbschaftsteuerplanung sind hier untrennbar miteinander verbunden. Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht und sich hieraus für unsere Mandanten ergebende Gestaltungsmöglichkeiten greifen wir umgehend auf und stimmen sie mit den persönlichen und rechtlichen Parametern bei der Vermögensnachfolgeregelung unserer Mandanten ab. Steuerliche Gestaltungen erarbeiten wir gerne auch in enger Abstimmung mit den bereits vorhandenen steuerlichen Beratern unserer Mandanten. Auch im internationalen Kontext unserer Mandanten bietet BRIDGES Kanzlei Wigand eine umfassende Steuerplanung – gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer Spezialisten im jeweiligen Ausland –, sei es bei Wohnsitzwechsel oder Erwerb von Vermögen im Ausland. Unser Augenmerk liegt auch hier auf der Erarbeitung dauerhafter Konzepte, die das Vermögen unserer Mandanten als Ganzes sowie ihre persönlichen Wünsche berücksichtigen; die Erarbeitung kurzfristiger “Steuersparmodelle” steht hierbei in der Regel nicht im Vordergrund unserer Beratung.
Aus der Analyse der Vermögenssituation unserer Mandanten ergibt sich mitunter das Erfordernis einer Neustrukturierung oder Umschichtung des Vermögens oder von Vermögensteilen. Wir klären für unsere Mandanten in diesen Fällen alle rechtlichen und steuerlichen Fragen der Vermögensanlage. Dabei sind wir es gewohnt, eng mit den Finanzberatern oder Vermögensverwaltern unserer Mandanten zusammenzuarbeiten. Gerne führen wir unsere Mandanten auch mit unseren Partnern, renommierten Geschäfts- oder Privatbanken, Sparkassen, Finanzdienstleistern oder Vermögensverwaltern zusammen, mit denen wir bereits seit langer Zeit erfolgreich zusammenarbeiten.
Die Planung der Vermögensnachfolge unserer verheirateten Mandanten ohne Berücksichtigung der familien- und güterrechtlichen Situation ist für uns undenkbar; zuviel hängt hiervon ab. Erbschaftsteuer, Erbrecht und Pflichtteil, Einkommensteuer, Vermögensanlagen und Versorgung sind untrennbar mit den eherechtlichen Verhältnissen unserer Mandanten verbunden und bedingen sich wechselseitig. In diesem Umfeld erfordert die Beratung unserer Mandanten nicht nur fachliche Qualifikation, sondern auch Sensibilität und Einfühlungsvermögen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um die Gestaltung und Verhandlung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen von Ehegatten geht. In diesen Fällen vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht in Scheidungsverfahren. Wir behalten uns aber stets vor, die Vertretung in Scheidungsverfahren abzulehnen, bei denen es nicht mehr nur um die Durchsetzung berechtigter wirtschaftlicher Interessen unserer Mandanten geht.
Gerade bei größeren Vermögen besteht häufig der Wunsch nach einer frühzeitigen Vermögensübertragung auf die noch minderjährigen Kinder und Enkel. Hierbei ist in der Regel die Mitwirkung/Genehmigung des Familien- oder Vormundschaftsgerichts erforderlich, was sich nicht selten als problematisch darstellt und zu Abwicklungsschwierigkeiten und Verzögerungen führt. Dieselbe Problematik stellt sich mitunter auch bei der Nachlassabwicklung unter Beteiligung minderjähriger Erben. Da das Vormundschaftsrecht in diesem Bereich weitgehend von der Rechtsprechung geprägt und die Anwendungspraxis lokal sehr unterschiedlich ist, kommt der Begleitung dieser Gestaltungen oder der Übernahme von Pflegschaften durch einen, im Umgang mit den Familien- oder Vormundschaftsgerichten erfahrenen Praktiker große Bedeutung zu.
Die beste Vermögensnachfolgeregelung, lebzeitige Vermögensübertragung oder Testamentsgestaltung verliert ihre Wirkungskraft, wenn das Vermögen und das persönliche Schicksal des Vermögensinhabers dagegen zu Lebzeiten im Krankheitsfall oder im Alter dem Zufall überlassen wird. Das zeigt sich daran, dass nicht selten einem Erbstreit ein Konflikt in der Familie über die Betreuung des Vermögensinhabers in seinem letzten Lebensabschnitt vorausgeht. Hier muss durch eine sorgfältig abgestimmte Betreuungsregelung oder durch Vollmachterteilungen Vorsorge getroffen werden, um lebzeitige Vermögenssorge und Nachlassplanung miteinander in Einklang zu bringen. Über die mit uns verbundene Deutsche Nachlass GmbH & Co. KG bieten wir unseren Mandanten im Krankheits- und Pflegefall umfassende Betreuungsleistungen an aufgrund von notariellen Vorsorgevollmachten und einem mit unseren Mandanten individuell abgestimmten Vorsorgevertrag.