Der Familienpool

Vermögen kann unter Nutzung der Regelungen des Gesellschaftsrechts auf Nachkommen übertragen werden, indem es vom Übergeber in eine Gesellschaft eingebracht wird. Als Gesellschaft kommt die so genannte vermögensverwaltende Familiengesellschaft in Betracht, diese wird als „Familienpool“ oder auch „Familienholding“ bezeichnet und in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Kommanditgesellschaft oder einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG errichtet. Die wesentlichen Vorteile des Familienpools sind u.a. eine optimale Planung von Erbschaft-/Schenkungsteuer durch frühzeitige und vollständige Nutzung von Freibeträgen bzw. Nutzung der wieder auflebenden Freibeträge alle 10 Jahre, die Nutzung des Abzugsbetrags für steuerbegünstigtes Betriebsvermögen alle 10 Jahre oder die Vermögensverlagerung auf Ehegatten zur Schaffung weiterer Freibeträge zu Gunsten gemeinsamer Kinder. Der Grundbesitz bleibt grundsätzlich steuerliches Privatvermögen (Ausnahme: gewerblich geprägter Familienpool der GmbH & Co. KG). Der gewerblich geprägte Familienpool bietet zusätzlich noch die Möglichkeit eines „Abschreibungs-Step-Up“, z.B. für vermietete und bereits voll abgeschriebene Immobilienobjekte oder bei Schenkung von Barvermögen.

 

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