Vorsorgeregelungen nicht auf die lange Bank schieben!

Was passiert, wenn Sie – etwa infolge Unfalls, Krankheit oder Alter – nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln? Wer kümmert sich um Ihr Vermögen, Ihre Versorgung und Betreuung? Ist Ihr Ehepartner dem gewachsen? Wird es zwischen Ihren Kindern hierbei zum Streit kommen? Wird das Vormundschaftsgericht mit entscheiden, was mit Ihnen geschieht und wie Ihr Vermögen verwaltet wird? Diese Fragen sollten Sie sich nicht erst im Alter beantworten; jeder von uns kann schon morgen in eine Situation geraten, in der sich diese Fragen stellen! Eine vormundschaftsgerichtliche Betreuung bietet hierbei meist nur unbefriedigende Antworten.

 

Vielmehr empfehlen wir den Abschluss einer Vorsorgevollmacht, mit der Sie Familienangehörige oder vertraute Dritte mit der Regelung Ihrer Angelegenheiten und Ihrer Vertretung betrauen können. Bitte beachten Sie, dass “Formularvollmachten” vielfach ungeeignet sind, z.B. wenn die Wirksamkeit der Vollmacht an Ihren Gesundheitszustand geknüpft wird. Da Vollmachten nur im Aussenverhältnis gegenüber Dritten wirken, raten wir zudem, alle Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten in einem separaten Vorsorgevertrag (nicht in der Vollmacht selbst) eindeutig zu regeln und gegebenfalls eine weitere vertrauenswürdige Person als Kontrollbevollmächtigten einzusetzen. Hierdurch lässt sich schon im “letzten Lebensabschnitt” viel Streit unter Angehörigen vermeiden. Bitte vergessen Sie dabei nicht, auch ein “Patiententestament” nach den neuesten Vorgaben des Bundesgerichtshofs zu erichten.

 

Gerne sind wir Ihnen bei der Formulierung einer solchen Vorsorgeregelung behilflich oder für Sie – wie für viele unserer Mandanten – als Vorsorgebevollmächtigte oder als Kontrollbevollmächtigte tätig. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Näheres erfahren möchten.