Bei dem von der Bundesnotarkammer seit 2003 eingerichteten zentralen Register für (Alters-) Vorsorgevollmachten können auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten gegen eine geringe Gebühr von jedem interessierten Bürger registriert werden. Dies ist zweckmäßig, da die Vormundschaftsgerichte im Betreuungsfall schnell Informationen darüber abrufen können, ob die betroffene Person eine Vorsorgevollmacht errichtet hat und damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung unterbleiben kann. Nähere Informationen gibt es bei uns oder über www.vorsorgeregister.de.