UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Unternehmens-umstrukturierungen

Die Grundlagen für eine steueroptimale und den individuellen Bedürfnissen des Unternehmensinhabers angepasste Unternehmensnachfolgeregelung müssen häufig erst durch Re- oder Umstrukturierung der über Jahre hinweg organisch gewachsenen in- und ausländischen Unternehmensbeteiligungen und durch Umwandlung des Unternehmens selbst geschaffen werden. Nicht selten wird im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung auch die Neuorganisation oder Optimierung der Unternehmensführung, die Schaffung von Beirats- oder Aufsichtsratsgremien oder die Implementierung einer Unternehmensträgerstiftung erforderlich. Unternehmerische, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Belange des Unternehmens, des Unternehmers und seiner Mitgesellschafter müssen hierbei aufeinander abgestimmt und mit den persönlichen und erbrechtlichen Erfordernissen der individuellen Unternehmensnachfolgeregelung in Einklang gebracht werden. BRIDGES Kanzlei Wigand sorgt in diesem Sinn und im Zusammenwirken mit Ihren steuerlichen Beratern für eine optimale “Aufstellung” Ihres Unternehmens im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge.


Gesellschafts-rechtliche Beratung

Gesellschaftsrechtliche Spezialkenntnisse unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorgaben sind für die Betreuung mittelständischer Familienunternehmen, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge, unabdingbar. Häufig müssen unterschiedliche Gesellschafter- und Familieninteressen und die Verantwortung für ein florierendes Unternehmen schon bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen miteinander in Einklang gebracht werden, um einen dauerhaften und gerechten Interessenausgleich und den Erhalt des Unternehmens zu gewährleisten. Hierbei kommt uns unsere langjährige Erfahrung in vielen Unternehmensnachfolgeregelungen, aber auch in streitigen Gesellschafterauseinandersetzungen zu Gute.


Unternehmertestamente

Die letztwillige Verfügung eines Unternehmers, sei es ein Testament, ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament – vor allem auch im jüngeren Alter in Form eines Notfalltestaments – ist der Schlüssel zu jeder gelungenen Unternehmensnachfolgeregelung. Hier zeigt sich, ob die erforderliche Abstimmung erbrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Aspekte gelingt. Erbrechtliche Gestaltungen auf höchstem juristischen Niveau sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt den wirklichen Wünschen und Vorstellungen unseres Mandanten. Daher gibt es für uns keine “Testamente von der Stange”. Jedes Testament ist auf die individuellen Ansprüche unseres Mandanten abgestimmt. Um diese kennen zu lernen, nehmen wir uns Zeit. Wir hören zu und sind unserem Mandanten ein kritischer Gesprächspartner bei der Erarbeitung einer fundierten Testamentskonzeption.


Erbschaftsteuer-planung

(NATIONAL UND INTERNATIONAL)

Erbschaftsteuer ist kein Schicksalsschlag aus heiterem Himmel; vielmehr ist die in einem Erbfall zu erwartende Steuerbelastung planbar. Eine rechtzeitige Steuerplanung birgt enorme Einsparpotenziale und verhindert nicht selten den Ruin des Unternehmens. Diese Potenziale bis an die Grenzen auszuloten, sichtbar zu machen und auszunutzen ist unser Bestreben. Hierbei legen wir jedoch Wert darauf, eine Unternehmensnachfolgekonzeption nicht ausschließlich aus erbschaftsteuerlicher Sicht zu betrachten, sondern die Erbschaftsteuerplanung an den persönlichen Vorstellungen, insbesondere der tatsächlichen Lebensplanung unserer Mandanten zu orientieren und in das rechtliche und steuerliche Gesamtkonzept einzubinden. Die zunehmende Internationalisierung der Unternehmensaktivitäten, aber auch die wachsende Mobilität der an einer Nachfolgeregelung Beteiligten (z.B. Wohnsitzverlegung ins Ausland, Wechsel der Staatsangehörigkeit, multinationale Ehen) verlangt darüber hinaus nach einer international ausgerichteten Erbschaftsteuerplanung, die die rechtlichen und steuerlichen Risiken (z.B. Doppelbesteuerung) sorgfältig analysiert und bewältigt.


Eheverträge von Unternehmern

Viele Unternehmer leben im Güterstand der Gütertrennung, ohne zu wissen, dass ihnen dadurch mitunter erhebliche Erbschaftsteuernachteile gegenüber dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft drohen. Andererseits besteht meist die berechtigte Sorge, beim gesetzlichen Güterstand im Scheidungsfall enormen Ausgleichsansprüchen des Ehepartners ausgesetzt zu sein, die den Unternehmer wirtschaftlich überfordern und das Unternehmen gefährden. Hier innerhalb der Familie zu einem gerechten Interessenausgleich zu gelangen und dabei die erheblichen Auswirkungen des ehelichen Güterrechts auf die Erbfolge, die Erbschaftsteuer und etwaige Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen oder gezielt einzusetzen, ist Ziel unserer Beratung. Wir entwerfen für unsere Mandanten Eheverträge, aber auch Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen und setzen diese in Zusammenarbeit mit qualifizierten Notariaten – auch im benachbarten Ausland – um.


Unternehmensübergabe

IM WEGE DER VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE

Die rechtzeitige Einbindung des Unternehmensnachfolgers ins Unternehmen und die vorausschauend geplante Übergabe von Verantwortung und Vermögen ist nicht nur ein Gestaltungsmittel zur Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung bei der Unternehmensnachfolge, sondern auch aus unternehmerischer wie psychologischer Sicht eine unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen jeder Unternehmensnachfolgeregelung. Die damit beim Unternehmer oft verbunden Sorgen und Zweifel im Hinblick auf die künftige Entwicklung des Nachfolgers und des Unternehmens sowie die Bedenken im Hinblick auf den eigenen “Rückzug” aus dem Unternehmen nehmen wir sehr ernst. Dabei nach allen Regeln der juristischen Kunst schon bei lebzeitigen Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge für den “worst case” vorzusorgen, ist für uns selbstverständlich. Ebenso bemühen wir uns jedoch, den Generationswechsel durch intensive Gespräche innerhalb der Unternehmerfamilie vorzubereiten, zu moderieren und mit den Beteiligten einen “Nachfolgefahrplan” zu entwickeln.


Liquiditätsplanung für den Erbfall

Der persönliche Verlust des Unternehmers im Erbfall ist oft mit einer enormen Liquiditätsbelastung verbunden, die regelmäßig nur aus dem Unternehmen oder durch Darlehensaufnahme befriedigt werden kann, wofür wiederum Unternehmensvermögen als Sicherheit einzusetzen ist. Dies führt zu einem unter Umständen existenzgefährdenden Kapital- oder Liquiditätsentzug beim Unternehmen, der zudem die erbschaftsteuerliche Begünstigung des Unternehmens gefährdet. Hauptliquiditätsrisiko ist zweifellos die Erbschaftsteuerbelastung; aber auch durch etwaige bei Erbfolge und Erbauseinandersetzung ausgelöste Einkommensteuer, durch Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsansprüche, insbesondere aber durch Kumulation derartiger Zahlungsverpflichtungen, kann das unternehmerische Lebenswerk in Gefahr geraten. BRIDGES Kanzlei Wigand ermittelt diese Liquiditätsrisiken und erarbeitet rechtliche, steuerliche sowie wirtschaftliche Konzeptionen zu deren Minimierung. In Zusammenarbeit mit den Vermögensberatern unserer Mandanten oder unseren Netzwerkpartnern erarbeiten wir individuelle Vermögenskonzepte, um die verbleibenden Liquiditätsrisiken im Erbfall abzusichern.


MBO/MBI und Unternehmensverkäufe

(M&A)

Der Verkauf des Familienunternehmens wird immer häufiger zu einer echten Option bei der Unternehmensnachfolge; insbesondere dort, wo innerhalb der Familie kein Unternehmernachfolger zur Verfügung steht oder Unternehmens- und Familieninteressen dauerhaft nicht miteinander in Einklang zu bringen sind. BRIDGES Kanzlei Wigand begleitet diese Verkaufsüberlegungen – auch unter Einbringung weiterer Experten – von der Suche nach einem geeigneten Erwerber über die Verkaufsverhandlungen mit Interessenten bis hin zur rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltung des Unternehmensverkaufs.


Gesellschafts-rechtliche Auseinandersetzungen

Nicht nur bei fehlgeschlagenen Unternehmensnachfolgen, sondern auch bei sich über längere Zeiträume auseinander entwickelnden Gesellschafter- bzw. Familieninteressen, ist die Trennung der Gesellschafter bzw. Gesellschafterstämme oder das Ausscheiden Einzelner aus dem Unternehmen oft die vernünftigste Lösung. BRIDGES Kanzlei Wigand begleitet das Unternehmen oder die Gesellschafter bei diesem bedeutsamen Schritt, moderiert die Verhandlungen, gestaltet die Trennung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht und setzt die Mandanteninteressen notfalls auch gerichtlich durch.