NACHLASSBERATUNG UND NACHLASSMANAGEMENT

Testaments-vollstreckungen

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Übernahme von Testamentsvollstreckungen. Hierbei arbeiten wir eng mit der mit uns verbundenen Deutsche Nachlass GmbH & Co. KG zusammen, die bei Bedarf als “unsterbliche” juristische Person für uns Testamentsvollstreckungen oder Nachlassabwicklungen zuverlässig und dauerhaft in ganz Deutschland übernimmt. Wir halten Testamentsvollstreckungen für ein in vielen Fällen unentbehrliches Instrument der Nachlassplanung, deren Bedeutung stetig wächst. Im Rahmen von Testamentsvollstreckungen sind wir gemeinsam mit der Deutsche Nachlass GmbH & Co. KG nicht nur für unsere Mandanten als Vermögensinhaber tätig, sondern häufig auch vertrauensvoller Ansprechpartner für Banken, Sparkassen, Vermögensverwalter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der Nachlassgerichte. Die mit einer Testamentsvollstreckung übertragene Verantwortung nehmen wir mit größtmöglicher Sorgfalt, langjähriger Erfahrung und Sachkenntnis wahr. Wir und die Deutsche Nachlass GmbH & Co. KG sind selbst als Testamentsvollstrecker tätig, übernehmen aber auch für Erben oder andere Testamentsvollstrecker im Rahmen eines Auftragsverhältnisses oder als Mittestamentsvollstrecker die Nachlassabwicklung. Dabei beraten wir auch Testamentsvollstrecker bei ihrer verantwortungsvollen und haftungsträchtigen Aufgabe. Hierbei kommt uns unsere Erfahrung zugute, die wir in den letzten Jahren bei teilweise sehr umfangreichen Testamentsvollstreckungen im privaten und unternehmerischen Bereich sammeln konnten. Diese Erfahrung bringen wir auch bei der Abfassung von testamentarischen Vollstreckungsanordnungen in die Beratung unserer Mandanten ein. Bei umfangreichen Nachlässen sind wir kurzfristig in der Lage, auch logistische Kapazitäten (z.B. Buchhaltung etc.) zur Nachlasserfassung und Nachlassabwicklung über unsere Kooperationspartner zur Verfügung stellen. Bei Nachlassabwicklungen im engen familiären Umfeld sind wir uns stets auch der Sensibilität der Aufgabe bewusst.


Erbauseinander-setzungen, Nachlassabwicklungen

Auch ohne die Übernahme von Testamentsvollstreckungen sind wir für unsere Mandanten häufig im Rahmen von Erbauseinandersetzungen tätig, moderieren einen gerechten Ausgleich oder setzen die Interessen unserer Mandanten notfalls auch klageweise durch. Nachlassabwicklungen übernehmen wir für unsere Mandanten ebenso, wie deren Beratung im Vorfeld von Erbauseinandersetzungen.


Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen unserer Mandanten, aber auch der Schutz unserer Mandanten vor Pflichtteilsansprüchen, hat in unserer täglichen Praxis große Bedeutung, da Pflichtteilsauseinandersetzungen zu den häufigsten Erbstreitigkeiten gehören. Da wir die hiermit verbundenen Chancen und Probleme sowie die Praxis der Gerichte von allen Seiten her kennen, können wir diese Erfahrung für unsere Mandanten schon bei der Entwicklung von Pflichtteilsvermeidungsstrategien sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen nutzbar machen.


Erbschaftsteuerliche Beratung/ Erbschaftsteuer-abwicklung

Auch nach Eintritt eines Erbfalls ergeben sich mitunter noch Gestaltungsspielräume im Bereich der Erbschaftsteuer. Vor allem bei fehlgeschlagenen Vermögensnachfolgeregelungen (z.B. „Berliner-Testament“) kann oft nur durch eine Erbausschlagung (gegebenenfalls gegen Abfindung) steuerlich das Schlimmste verhindert werden. Hierbei müssen jedoch einige gesetzliche Fristen eingehalten werden. Voraussetzung für die Ausnutzung der gegebenen Gestaltungsspielräume ist daher eine unverzügliche und umfassende erbschaftsteuerliche und erbrechtliche Beratung und die Prüfung und Umsetzung der geeigneten Maßnahmen, schon unmittelbar nach einem Erbfall. Die bei diesen Gestaltungen zu berücksichtigenden rechtlichen und steuerlichen Aspekte sind uns bestens vertraut. Diese Spezialisierungen und Erfahrungen setzen wir gezielt für unsere Mandanten ein.


Nachlassverwaltungen/ Nachlasspflegschaften

Dort, wo es der Erblasser versäumt hat, durch letztwillige Verfügung Testamentsvollstreckung anzuordnen, trotzdem aber ein Bedürfnis zur Verwaltung des Nachlasses besteht, etwa bei unbekannten oder streitenden Erben, können die Nachlassgerichte die Fremdverwaltung des Nachlasses anordnen. Hierbei greifen die Gerichte gerne auf unsere Erfahrung und Sachkunde zurück, mit der wir eine zuverlässige und gewissenhafte Nachlassabwicklung gewährleisten können.


Nachlasshaftungs- und Nachlassinsolvenz-beratung

Nicht nur bei kleinen Nachlässen, sondern auch bei umfangreichem Nachlassvermögen ist eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses durchaus keine Seltenheit. Meist trifft dies die Erben völlig unvorbereitet. Auslöser hierfür können nicht selten auch unvorhergesehene Steuerforderungen sein, insbesondere bei Unternehmensvermögen im Nachlass. Die Haftung rechtzeitig und zuverlässig auf das ererbte Vermögen zu beschränken, hat für die Erben in der Regel existenzielle Bedeutung. Schnelle Beratung ist hier erforderlich. Insbesondere an der Schnittstelle von erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Haftungsrisiken kommt unseren Mandanten unsere Spezialisierung zugute.