BRIDGES KANZLEI WIGAND

Ihre Kanzlei für Vermögensnachfolge: Aber, was soll das für eine Zukunft sein, bei der Sie nicht mehr – wie gewohnt – gestaltend mitwirken können? Genau dies ist der erste, weitverbreitete Irrtum, wenn es um die private oder betriebliche Vermögensnachfolgeplanung (Estate-Planning) geht. Der zweite, nicht weniger verbreitete Irrtum ist die Meinung, die Regelung der Vermögensnachfolge sei Sache von steinalten Patriarchen, die altersmilde Wohltaten an die Nachkommen verteilen. Beides ist ebenso falsch wie irrational. Denn zum Einen können Sie als Vermögensinhaber sehr wohl die Zukunft Ihres Vermögens aktiv gestalten, um sicher zu stellen, dass die Regelung vor allem zu Gunsten Ihrer Familie und Ihres Vermögens oder Unternehmens in Ihrem Sinn dauerhaft Bestand hat. Und zum Anderen: Für eine frühzeitige, vorausschauende Nachfolgeregelung, die bereits in den sogenannten „besten Jahren“ (oder noch früher!) – insbesondere als Notfalltestament – getroffen wird, sprechen viele gute Gründe. Doch der scheinbar so endgültige und unwiderrufliche Charakter einer Regelung des Erbes verführt mit unter dazu, sich zu sehr von Emotionen leiten zulassen und das Thema zu verdrängen. Selbst dort, wo es üblich ist, auf rationaler Grundlage rationale Entscheidungen zu treffen, macht sich insbesondere bei Unternehmensnachfolgeplanungen nicht selten eine „Nach-mir-die-Sintflut“-Haltung breit.

 

Die Situation ist absurd: Da hat man sich immer nur der besten Berater bedient, um ein Vermögen oder ein Unternehmen aufzubauen und es zusammen zuhalten, aber wenn es um die Nachfolgeregelung geht, verlässt manchen die gewohnte Professionalität. Mit der fatalen Konsequenz, eine Entscheidung entweder auf die lange Bank zu schieben – oder einer nicht genügend durchdachten Regelung zu zustimmen, um das unangenehme Thema möglichst schnell vom Tisch zubekommen. Und genau dann sind im Erbfall Chaos, Streit, unvorhergesehene Steuern und – in Folge – oft Vermögensvernichtung vorprogrammiert, was nun gewiss nicht im Sinn des Vermögensinhabers gewesen sein kann. Deshalb hat Ihr privates oder betriebliches Vermögen absolute Professionalität auch bei der Nachfolgeregelung verdient. BRIDGES Kanzlei Wigand, die Rechtsanwalts GmbH für Vermögensnachfolge, hilft Ihnen bei dieser schwierigen und wichtigen Aufgabe.